FAQ

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 02842 / 91 50 - 0 gerne zur Verfügung.

Die Miete ist immer zum 3. Werktag eines Monats im Voraus fällig.

Die Zahlung der Miet- und Nebenkosten über eine Einzugsermächtigung bietet Ihnen einige Vorteile: Sie müssen sich nicht mehr um die Zahlungen kümmern, wir buchen immer zum korrekten Zeitpunkt die Zahlungen ab.

Bei Betragsveränderungen oder z. B. der Auszahlung/Nachzahlung von Betriebskostenabrechnungen läuft zudem alles automatisch. Dieser Vorteil besteht nicht, wenn Sie Ihre Miete per Überweisung tätigen.

Ein Formular für die Einzugsermächtigung finden Sie hier.

Download Einzugsermächtigung

Der einzuzahlende Kautionsbetrag beträgt grundsätzlich 2 Kaltmieten bei der Grafschaft Moers GmbH. Dieser Betrag wird, nach vertragsgemäßer Wohnungsabnahme, dem Mieter inkl. Zinsen zurücküberwiesen. Vor Vertragsabschluss holen wir uns zusätzlich noch eine Bonitätsauskunft der Mietparteien ein.

Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode beim Kunden eingegangen sein. Wir rechnen einheitlich in Kalenderjahren ab, daher muss, zum Beispiel für das Jahr 1, die Nebenkostenabrechnung bis zum 31. Dezember im Jahr 2 bei den Mieterinnen und Mietern eingegangen sein.

In der Regel ist es jedoch so, dass die Betriebskostenabrechnungen schon im Frühjahr bei den Mieterinnen und Mietern eingehen.

Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Wir verrechnen das Guthaben bzw. die Nachzahlung automatisch mit der kommenden Mietzahlung. Falls Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie das Guthaben oder die Nachzahlung eigenständig verrechnen.

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Sach- und Personenschäden ab, die Sie oder Ihre Familienangehörigen schuldhaft verursacht haben.

Durch eine Hausratversicherung können die Schäden am eigenen Hausrat durch Brand (Feuer), Explosion, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Überspannungsschäden (Blitzeinschlag) versichert werden. In der Regel kann Glasbruch in diesen Vertrag einbezogen oder durch eine gesonderte Glasversicherung gedeckt werden.

Unsere Gebäudeversicherungen übernehmen z.B. bei einem Leitungswasserschaden keine Kosten an Ihrem Hausrat.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei volle Monate.
Bei Kündigungen bis zum 3. Werktag eines Monats (auch Samstage gelten als Werktage!) zählt dieser Monat zu den 3 Monaten (Beispiel: Eingang der Kündigung am 3. April = Ihre Kündigungsfrist läuft bis zum 30.06.)

Die Kündigung muss in schriftlicher Form mit Originalunterschriften erfolgen. Ganz wichtig ist, dass alle Vertragspartner, die im Mietvertrag aufgeführt sind, die Kündigung unterschreiben. Am einfachsten geht das mit unserem Kündigungsvordruck:

Download Kündigungsvordruck

Da der Vertrag der Garage ein separater Vertrag ist, muss dieser auch getrennt von der Wohnung gekündigt werden. Wir gehen nicht automatisch davon aus, dass Sie, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen, auch das Mietverhältnis der Garage beenden möchten. Für die Kündigung der Garage können Sie den gleichen Kündigungsvordruck verwenden wie für die Wohnung:

Download Kündigungsvordruck

Grundsätzlich können Sie einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen. Dazu benötigen wir einen ausgefüllten Interessentenbogen des Bewerbers:

Download Interessentenbogen I

Jedoch entscheidet die Grafschaft Moers GmbH endgültig, an wen die Wohnung weitervermietet wird. Von dem Einstellen eigener Anzeigen ins Internet z.B. bei Facebook und/oder Ebay Kleinanzeigen bitten wir jedoch Abstand zu nehmen, da es hier häufig zu Missverständnissen kommen kann!

Zur Miete gehören neben der Grundmiete die Betriebskosten und die Heizkosten. Die Grundmiete ist der Betrag, den Sie für die Überlassung der Wohnung bezahlen. Betriebskosten spiegeln die Kosten wider, die durch den laufenden Betrieb des Hauses oder der Wohnung entstehen. Darin enthalten sind zum Beispiel Kosten für die Müllentsorgung und Straßenreinigung.

Je nach der Art der Heizung fallen zudem Heiz- und Warmwasserkosten an. Diese werden jährlich verbrauchsabhängig abgerechnet. Details hierzu sind im Mietvertrag geregelt.

Stromkosten bezahlen Sie in der Regel direkt an Ihren Stromversorger, sie sind nicht in der Miete enthalten.

Aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen sind Fluchtwege wie Haus- und Kellerflure freizuhalten. Daher ist das Abstellen von Gegenständen – gleich welcher Art – in diesen Bereichen grundsätzlich nicht gestattet. Weitere Angaben und Verhaltensregeln in einem Mehrfamilienhaus finden Sie in unserer Hausordnung:

Download Hausordnung 2019

Häufig ist die Ursache von Schimmel auf ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter zurückzuführen. Wie Sie das verhindern können erfahren Sie hier:

Download Richtig Heizen und Lüften

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigt (man spricht auch vom sog. sozialen Wohnungsbau). Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, muss der Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, es dürfen beispielsweise bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland einen dauerhaften Aufenthalt begründen können; er gilt für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellung.

Die Haltung von Kleintieren (z.B. Fische, Hamster, Vögel) ist erlaubt.

Hunde-/Katzenhaltung wird geduldet, allerdings nicht schriftlich von uns genehmigt. Das bedeutet, dass die Grafschaft Moers GmbH, sollte es Beschwerden aus dem Hause geben, dagegen vorgehen muss. Empfehlenswert ist es, vor der Anschaffung eines solchen Tieres im Haus nachzufragen, ob jemand grundsätzlich ein Problem mit Hunden oder Katzen hat.

Download Hausordnung 2019

Beschwerden jeglicher Art sind zwingend schriftlich oder per Email bei uns einzureichen. Bitte beachten Sie hierbei, dass es nur zu einem harmonischen Zusammenleben in einem Wohnhaus kommen kann, wenn sich alle Parteien an die aufgestellte Hausordnung halten und gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen. Gegen zivilrechtliche Angelegenheiten kann die Grafschaft Moers GmbH leider grundsätzlich nicht vorgehen.

Downloads Information Beschwerdeprotokoll + Beschwerdeprotokoll

Sollten Sie bauliche Veränderungen an Ihrer Wohnung wünschen, z.B. die Entfernung von Wänden oder die Teilung von Räumen, vereinbaren Sie einfach einen Termin in Ihrer Wohnung mit uns. Wir werden dann prüfen, ob dies möglich ist und wie die Kostenverteilung geregelt werden kann. Grundsätzlich ist jede Veränderung an der Mietsache vorher schriftlich anzufragen.

Sollten Sie bereits Mieter bei uns sein und Ihr(e) Lebenspartner(in) möchte mit in die Wohnung einziehen, allerdings kein Vertragspartner werden, teilen Sie dies bitte Ihrem entsprechenden Sachbearbeiter kurz telefonisch oder schriftlich mit. Ein neuer Mietvertrag kommt nicht zustande.

Nach unserer Hausordnung ist das Grillen mit festen oder flüssigen Brennstoffen auf Balkonen, Loggien und auf den unmittelbar am Gebäude liegenden Flächen nicht gestattet.

Weitere Anliegen?

Wir sind telefonisch an 5 Tagen in der Woche erreichbar und natürlich auch per E-Mail.

Öffnunsgszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr

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